Verkäufer-Beratung Berlin

Haus verkaufen in Berlin

Mit dem Haus verkaufen Sie in aller Regel auch das Grundstück, und darin steckt oft ein großer Teil des Werts. Deshalb zählen beim Hausverkauf der Bodenwert und die Unterlagen zum Grundstück mehr als bei einer Wohnung. Was Ihr Haus bringt, rechnen wir kostenlos und mit Rechenweg aus.

Stand: 10. Oktober 2026 · Redaktion BBI Immobilien

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Wie läuft ein Hausverkauf in Berlin, und was ist das Haus wert?

Kurz gesagt. Beim Hausverkauf in Berlin verkaufen Sie Gebäude und Grundstück in der Regel zusammen. Den Bodenwert zeigt der amtliche Bodenrichtwert, kostenlos abrufbar in BORIS Berlin; bei selbst genutzten Häusern zählt für den Wert oft das Sachwertverfahren. Für Ein- und Zweifamilienhäuser zahlten Käufer 2025 berlinweit im Mittel 4.366 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Im ersten Halbjahr 2026 wurden 1.185 Ein- und Zweifamilienhäuser verkauft, 5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, das mittlere Preisniveau blieb gleich (Gutachterausschuss). Neben Grundbuchauszug und Energieausweis brauchen Sie für ein Haus die Flurkarte und eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, oft auch Unterlagen aus der Bauakte. Die erste Einschätzung ist bei uns kostenlos.

Weiter: So läuft die Immobilienbewertung in Berlin · Immobilie verkaufen in Berlin mit BBI · Ablauf und Kosten beim Immobilienverkauf in fünf Schritten

Gesamtnote und Anzahl der Bewertungen aus unserem Google-Profil, Stand 28.09.2026. Wir prüfen nicht, ob die Verfasser unsere Leistungen tatsächlich genutzt haben, und gewähren keine Gegenleistung für Bewertungen. Hinweise zu Bewertungen

Marktlage Berlin

Was Häuser in Berlin zuletzt gekostet haben.

Alle Werte stammen vom Gutachterausschuss und beruhen auf den Kaufverträgen, die Notare ihm übersenden müssen. Geforderte Preise aus Anzeigen stehen hier nicht.

4.366 EUR/m²Mittlerer Kaufpreis je m² Wohnfläche für Ein- und Zweifamilienhäuser in Berlin 2025, aus beurkundeten VerkäufenGutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Immobilienmarktbericht 2025/2026, S. 50, Juli 2026
1.185Verkaufte Ein- und Zweifamilienhäuser in Berlin im 1. Halbjahr 2026, minus 5 %, mittleres Preisniveau unverändertGutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, vorläufige Umsatzzahlen, veröffentlicht 03.09.2026
2.700 EUR/m²Spitzenwert des Bodenrichtwerts für Ein- und Zweifamilienhäuser zum 01.01.2026 (Grunewald, Dahlem, Hansaviertel); berlinweit rund minus 5 %Gutachterausschuss, vorläufiger Bericht zum Immobilienmarkt 2025; Senatsverwaltung, 31.07.2026
1,06Sachwertfaktor für Ein- und Zweifamilienhäuser im Mittel, aus 2.952 Verkäufen 2022 bis 2024Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Sachwertfaktoren 2025, Stichtag 31.12.2024

Ein Mittelwert beschreibt kein einzelnes Haus. Wie weit Lagen auseinanderliegen, zeigt Zehlendorf: Im Altbezirk zahlten Käufer 2025 im Mittel 6.487 Euro je Quadratmeter, aus 54 Verkäufen (gleiche Quelle, S. 50), knapp die Hälfte mehr als im Berliner Mittel. Für Ihr Haus zählen vor allem Grundstück und Zustand, deshalb rechnen wir es einzeln.

Konditionen

Was die Zusammenarbeit kostet

Andere nennen ihre Provision erst im Gespräch. Hier steht sie offen, bevor Sie zum Hörer greifen: ein Satz, der für beide Seiten gilt.

3,57% jeweils

Innen- und Außenprovision. Ihr Anteil als Verkäufer und der Anteil des Käufers, je 3 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer auf den notariell beurkundeten Kaufpreis. Mehr als Ihren Anteil darf der Käufer nicht tragen

Halbteilung nach § 656c BGB

7,14%

beide Anteile zusammen. Wir nennen die Summe, damit Sie nicht nachrechnen müssen

Summe beider Anteile

0€

bis zum Verkauf. Die Provision entsteht erst, wenn der Kaufvertrag zustande kommt. Kein Aufwendungsersatz, keine Auslagen

§ 652 BGB

8Monate

Laufzeit und Kündigung. Laufzeit des Alleinauftrags, danach Verlängerung um jeweils einen Monat. Kündigungsfrist 14 Tage zum Ende der Laufzeit, schriftlich

Makleralleinauftrag § 3

Das sind die Konditionen unseres Standard-Alleinauftrags. Was im Einzelfall gilt, steht im Vertrag, den Sie vor der Unterschrift in Ruhe lesen. Die Provisionshöhe halten wir nach § 656a BGB in Textform fest, nicht in einer Nebenabrede.

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Haus verkaufen in Berlin: was anders ist als bei der Wohnung

Eine Eigentumswohnung ist Sondereigentum mit einem Miteigentumsanteil am Grundstück. Vieles regelt die Teilungserklärung, und die Unterlagen zur Gemeinschaft bekommen Sie vom Verwalter. Beim Haus tragen Sie die Unterlagen zu Grundstück und Gebäude selbst zusammen. Der Boden ist bei der Wohnung nur anteilig im Spiel, beim Haus zählt er ganz. Für Eigentumswohnungen gibt es eine eigene Seite: Wohnung verkaufen in Berlin.

Haus und Eigentumswohnung beim Verkauf in Berlin: Unterschiede bei Grundstück, Bewertung, Unterlagen und Maklerprovision
ThemaHausEigentumswohnung
Was verkauft wirdGebäude mit GrundstückSondereigentum mit Miteigentumsanteil am Grundstück, geregelt in der Teilungserklärung
BodenwertBei Häusern und Villen oft mehr wert als das Gebäude; Anhaltspunkt ist der BodenrichtwertNur anteilig im Spiel; für den Preis zählen vor allem Lage, Zustand, Fläche und Vergleichspreise
Übliches VerfahrenSelbst genutzt oft der Sachwert, vermietete Mehrfamilienhäuser nach dem ErtragVergleich mit Verkäufen ähnlicher Wohnungen
Zusätzliche UnterlagenFlurkarte, Baulastenauskunft, Bauakte; bei Bedarf Auskunft aus dem BodenbelastungskatasterTeilungserklärung, Beschlüsse, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Stand der Erhaltungsrücklage
Wer die Unterlagen hatGrundbuchamt und die Ämter des BezirksGrundbuchamt und vor allem der Verwalter
Maklerprovision bei privatem KäuferBeim Einfamilienhaus geteilt (§ 656c, § 656d BGB); beim Mehrfamilienhaus nach MaklervertragGeteilt (§ 656c, § 656d BGB)

Wie die Provision beim Einfamilienhaus geteilt wird und was Ihnen danach bleibt, rechnet der Ratgeber Maklerprovision in Berlin vor.

Grundstück und Bodenrichtwert

Bei Häusern und Villen ist das Grundstück oft mehr wert als das Gebäude darauf. Der Bodenrichtwert und die Frage, was dort gebaut werden darf, gehören deshalb an den Anfang jeder Preisüberlegung.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für unbebauten Boden in Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche. In Berlin ermittelt ihn der Gutachterausschuss jedes Jahr zum 1. Januar, abfragen können Sie ihn kostenlos in BORIS Berlin. Er gilt für ein fiktives Grundstück mit den typischen Merkmalen der Zone; Zuschnitt, Größe, Altlasten oder Rechte Dritter berücksichtigt er nicht. Was gebaut werden darf, regeln Bebauungsplan und Bauordnung. Ein Anspruch auf eine Baugenehmigung folgt aus dem Richtwert nicht.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der Berliner Spitzenwert zum 1. Januar 2026 bei 2.700 Euro je Quadratmeter, in Grunewald, Dahlem und im Hansaviertel (Gutachterausschuss, vorläufiger Bericht vom 21. April 2026). Berlinweit sind diese Bodenwerte um rund 5 Prozent gesunken, meldete die Senatsverwaltung am 31. Juli 2026. Spitzenwerte zeigen die obere Grenze; den Wert Ihrer Zone liefert nur BORIS. Legen Sie den Ausdruck zu den Verkaufsunterlagen. Wie Sie ihn abfragen und lesen, erklärt der Ratgeber Bodenrichtwert in Berlin. Verkaufen Sie das Grundstück ohne Haus oder nur eine Teilfläche, hilft der Ratgeber Grundstück verkaufen in Berlin.

Wie der Wert eines Hauses ermittelt wird

Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser zählt oft der Sachwert. Gerechnet wird, was die Gebäude neu kosten würden, abzüglich einer Alterswertminderung; dazu kommt der Bodenwert. Weil Käufer nicht einfach die Baukosten zahlen, wird das Ergebnis mit einem Sachwertfaktor an den Markt angepasst.

In Berlin lag der Sachwertfaktor für Ein- und Zweifamilienhäuser im Mittel bei 1,06, ausgewertet aus 2.952 Verkäufen der Jahre 2022 bis 2024 (Gutachterausschuss, Sachwertfaktoren 2025). Mit steigendem Sachwert sinkt er: In mehreren Altbezirken, darunter Zehlendorf, Steglitz und Spandau, beträgt er 0,90 bei 700.000 Euro vorläufigem Sachwert. Ein Faktor unter 1 heißt: Gezahlt wurde weniger, als der rechnerische Sachwert ergibt. Für Villen und Landhäuser ist diese Tabelle nicht anwendbar.

Bei Häusern aus den fünfziger bis siebziger Jahren entscheidet inzwischen auch der Zustand von Heizung, Fenstern und Dämmung mit über den Preis. Nachweise über Modernisierungen mit Jahreszahl gehören deshalb zu den Unterlagen.

Ist das Haus vermietet und hat es mehrere Wohnungen, zählt der Ertrag. Die Liegenschaftszinssätze, die der Gutachterausschuss dafür veröffentlicht, gelten nur für Objekte mit mindestens vier Mieteinheiten, ausdrücklich nicht für Ein- bis Dreifamilienhäuser. Wie Käufer ein Mehrfamilienhaus rechnen, steht auf der Seite Zinshaus verkaufen. Die Verfahren mit Berliner Kennzahlen erklärt der Ratgeber Wertermittlung: Vergleichs-, Ertrags- und Sachwert.

Unterlagen für den Hausverkauf in Berlin

Käufer, Bank und Notar fragen fast immer nach denselben Papieren. Beim Haus kommen viele davon vom Grundbuchamt und von den Ämtern des Bezirks:

  • Grundbuchauszug, möglichst aktuell: beim Grundbuchamt, einfacher Ausdruck 10 Euro, amtlicher Ausdruck 20 Euro (Kostenverzeichnis GNotKG).
  • Flurkarte, also der Auszug aus dem Liegenschaftskataster: beim Vermessungsamt des Bezirks, 16 Euro je Blatt.
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht. Eine Baulast, etwa eine Abstandsfläche oder ein Wegerecht zugunsten des Nachbarn, steht nicht im Grundbuch. Die Bescheinigung, dass keine Baulast eingetragen ist, kostet 17 Euro.
  • Bauakte mit Baugenehmigung, genehmigten Plänen und Abnahmen aus dem Bauaktenarchiv des Bezirks. Für die Einsicht verlangt das Archiv einen Grundbuchauszug, der höchstens sechs Wochen alt ist.
  • Grundrisse und Wohnflächenberechnung; schreiben Sie dazu, nach welcher Methode die Fläche ermittelt wurde.
  • Energieausweis: spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach dem Kaufvertrag übergeben (§ 80 Abs. 4 GModG). Liegt er bei Erscheinen einer Anzeige schon vor, gehören seine Pflichtangaben hinein (§ 87 GModG). Einzelheiten im Ratgeber Energieausweis und Pflichtangaben.
  • Auskunft aus dem Bodenbelastungskataster beim Umweltamt des Bezirks. Beantragen können sie Eigentümer oder Bevollmächtigte, die Gebühr liegt bei 5 bis 500 Euro, die Frist bei vier Wochen. Ein Eintrag ist ein Hinweis, kein Befund. Mehr im Ratgeber Altlastenkataster Berlin.
  • Grundsteuerbescheid und Nachweise über Modernisierungen, etwa mit dem Baujahr von Heizung oder Dach.
  • Ist das Haus vermietet: alle Mietverträge mit Nachträgen und ein Nachweis über die Kaution.

Fangen Sie mit den Unterlagen an, die am längsten dauern, etwa Bauakte und Erbschein; die Bauakten müssen oft erst aus dem Archiv geholt werden. Grundbuchauszug und Flurkarte holen Sie zuletzt, damit sie beim Notartermin noch aktuell sind. Mit Ihrer schriftlichen Vollmacht kann auch Ihr Makler Unterlagen für Sie anfordern. Eine Checkliste mit Stelle und Kosten steht im Ratgeber Unterlagen für den Immobilienverkauf.

Haus geerbt: erst die Erbfolge, dann der Verkauf

Verkaufen können Erben erst, wenn sie ihr Erbrecht belegen. Gegenüber dem Grundbuchamt geschieht das mit Erbschein oder Europäischem Nachlasszeugnis, bei einem notariellen Testament mit diesem und der Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO). Die Umschreibung auf die Erben ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall eingeht.

Erben mehrere, gehört ihnen das Haus gemeinsam, und über den Verkauf entscheiden sie nur zusammen (§ 2040 BGB). Auch wer nur einen kleinen Anteil geerbt hat, kann den Verkauf aufhalten. Welche Wege es aus der Gemeinschaft gibt und warum eine Teilungsversteigerung beim Erlös meist schlechter abschneidet als ein gemeinsamer Verkauf, beschreibt der Ratgeber Immobilie in der Erbengemeinschaft. Eine Bewertung mit offenem Rechenweg gibt allen Erben dieselbe Grundlage.

Steuerfragen rund um den Verkauf klären Sie mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater; Grundlagen stehen im Beitrag Spekulationsfrist bei Immobilien.

Leerstand, Abriss und Neubau

Das Berliner Zweckentfremdungsverbot gilt auch für Häuser; zwischen Wohnungen und Eigenheimen unterscheidet das Gesetz nach Auskunft der Senatsverwaltung nicht. Steht ein Haus bis zum Verkauf länger als drei Monate leer, müssen Sie das dem Bezirksamt anzeigen und brauchen eine Genehmigung.

Auch der Abriss von Wohnraum ist genehmigungspflichtig. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es seit dem 30. Juli 2026 eine Erleichterung, wenn dort in angemessener Frist Wohnraum in mindestens gleichem Umfang neu errichtet wird. Was das für Käufer mit Neubauplänen bedeutet, steht im Ratgeber Zweckentfremdungsverbot beim Verkauf. Ob ein Grundstück in einem sozialen Erhaltungsgebiet liegt, wo Rückbau und Änderungen zusätzlich genehmigt werden müssen, zeigt die Milieuschutz-Karte.

Haus verkaufen in den Berliner Bezirken und im Umland

Für ein Haus taugt eine Zahl für den ganzen Bezirk wenig: Villenlagen und große Siedlungen landen in derselben Statistik, obwohl es preislich getrennte Märkte sind. Wo die Einfamilienhausgebiete liegen, zeigen unsere Bezirksseiten mit Marktdaten und Quellen:

  • Steglitz-Zehlendorf: Zehlendorf und Nikolassee als klassische Einfamilienhausgebiete, Dahlem mit großen Grundstücken, Villenstraßen im Westen von Lichterfelde.
  • Charlottenburg-Wilmersdorf: die Villenlage Grunewald, Villen und Reihenhäuser in Halensee und Westend.
  • Reinickendorf: Frohnau und Hermsdorf mit Villen und Häusern mit großen Gärten, dazu Lübars.
  • Spandau: Kladow und Gatow als havelnahe Einfamilienhauslagen, Reihenhäuser in Staaken.
  • Treptow-Köpenick: Grünau, Müggelheim und Schmöckwitz mit Einfamilienhäusern und Wochenendgrundstücken an den Seen.
  • Pankow: Einfamilienhäuser in Karow, Buch und Französisch Buchholz, Villen am Schlosspark in Niederschönhausen.
  • Marzahn-Hellersdorf: Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf mit Einfamilienhäusern und teils großen Grundstücken.

Haus im Berliner Umland verkaufen

Wir vermitteln auch in 65 Gemeinden rund um Berlin, deren Grenze bis zu 14 Kilometer an die Landesgrenze heranreicht, von Kleinmachnow und Teltow im Süden bis Bernau bei Berlin und Wandlitz im Norden. Bewertet wird dort mit denselben Maßstäben wie in Berlin, mit einer Preisspanne und dem Rechenweg dazu. Angeboten wird das Haus Käufern, die bei uns aus Berlin und der Region vorgemerkt sind. Die Gemeinden nach Landkreis und eine Karte finden Sie auf der Seite Berliner Umland. Gezahlte Hauspreise, Bodenrichtwerte und zuständige Ämter für einzelne Orte stehen auf den Seiten Haus verkaufen in Potsdam, Falkensee, Kleinmachnow und Teltow.

Villen und Luxusimmobilien in Berlin verkaufen

Villen und Häuser mit großen Grundstücken liegen in Berlin vor allem in Grunewald, Dahlem, Zehlendorf, Westend und Frohnau. Dort steckt oft ein großer Teil des Werts im Grundstück, deshalb rechnen wir Bodenwert und Gebäude getrennt und legen den Rechenweg offen. Eine Anzeige mit Adresse und Fotos schützt selten die Privatsphäre einer Villa, deshalb sprechen wir zuerst Interessenten an, die bei uns vorgemerkt sind. Lagen und Preise: Grunewald, Westend, Zehlendorf. Bodenrichtwerte von acht Villenlagen, gezahlte Preise für Villen und Landhäuser und den diskreten Verkauf zeigt die Seite Villa verkaufen in Berlin.

Lagen und Objektarten

Haus verkaufen: Lagen und Objektarten im Detail

01

Haus verkaufen in Grunewald

Villen und große Grundstücke am Wald, oft ohne öffentliche Anzeige verkauft.

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02

Haus verkaufen in Westend

Villen, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen nahe Messe und ICC.

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03

Haus verkaufen in Zehlendorf

Gezahlte Hauspreise im Altbezirk und Bodenwerte je Zone im Ortsteil.

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04

Berliner Umland

65 Gemeinden rund um Berlin, bewertet mit denselben Maßstäben wie in der Stadt.

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05

Zinshaus verkaufen in Charlottenburg-Wilmersdorf

Mehrfamilienhaus in der City West: der Preis aus den Mieten.

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06

Zinshaus verkaufen in Berlin

Mehrfamilienhaus in ganz Berlin: Kaufpreisfaktor, Mietliste und Unterlagen.

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In vier Schritten zum Hausverkauf

01

Kostenlose Bewertung

Grundstück und Gebäude getrennt betrachtet.

02

Unterlagen

Grundbuch, Flurkarte, Baulasten und Energieausweis stellen wir vorab zusammen.

03

Vermarktung

Diskret an vorgemerkte Interessenten oder öffentlich, je nach Haus.

04

Abschluss

Verhandeln, prüfen, ob der Käufer zahlen kann, Begleitung bis zum Notartermin.

Warum BBI beim Hausverkauf

Bodenwert und Gebäude getrennt gerechnet.

Bei einem Haus weisen wir Bodenwert und Gebäudewert getrennt aus, damit Sie sehen, woraus sich der Preis ergibt. Wo es zum Haus passt, sprechen wir zuerst vorgemerkte Interessenten an, deren Zahlungsfähigkeit wir geprüft haben, ohne öffentliche Anzeige.

Wir arbeiten seit rund 30 Jahren in Berlin, heute vom Büro am Kurfürstendamm.

  • Bodenwert und Gebäudewert getrennt ausgewiesen
  • Diskrete Ansprache vor einer öffentlichen Anzeige, wo es passt
  • Unterlagen mit Ihrer Vollmacht bei Grundbuchamt und Bezirk angefordert
  • Fester Ansprechpartner bis zum Notartermin

Rechtlicher Hinweis. Diese Seite gibt den Stand vom 10. Oktober 2026 wieder und dient der ersten Orientierung. Sie ersetzt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung im Einzelfall. Als Immobilienmakler dürfen und wollen wir keine Rechtsberatung erbringen; unsere Einschätzungen sind keine Verkehrswertgutachten.

Quellen

Alle Zahlen dieser Seite stehen mit derselben Quelle auch in unseren verlinkten Ratgebern und Lageseiten. Quellen abgerufen am 10. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Haus verkaufen in Berlin: häufige Fragen.

Stand der Antworten: 10. Oktober 2026

Welcher Makler verkauft Villen in Berlin?

BBI Immobilien verkauft Villen und Häuser mit großen Grundstücken in Lagen wie Grunewald, Dahlem, Zehlendorf und Westend, vom Büro am Kurfürstendamm aus. Bodenwert und Gebäude rechnen wir getrennt, den Rechenweg legen wir offen. Zuerst sprechen wir Interessenten an, die bei uns vorgemerkt sind.

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf in Berlin?

Für jedes Haus einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, Grundrisse mit Wohnflächenberechnung und den Energieausweis, den Sie spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Dazu kommen beim Haus die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Unterlagen aus der Bauakte wie die Baugenehmigung und die Auskunft aus dem Bodenbelastungskataster, die Eigentümer oder Bevollmächtigte beantragen. Ist das Haus vermietet, gehören die Mietverträge dazu, bei einem Erbfall der Nachweis der Erbfolge.

Wie wird der Wert eines Hauses ermittelt?

Zulässig sind das Vergleichs-, das Ertrags- und das Sachwertverfahren (§ 6 ImmoWertV). Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser zählt oft der Sachwert: was die Gebäude neu kosten würden, abzüglich Alterswertminderung, plus Bodenwert, angepasst mit einem Sachwertfaktor. In Berlin lag dieser Faktor für Ein- und Zweifamilienhäuser im Mittel bei 1,06. Für vermietete Mehrfamilienhäuser zählt vor allem der Ertrag. Den Bodenwert leitet man in der Regel aus dem Bodenrichtwert ab.

Was kostet der Makler beim Hausverkauf in Berlin?

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses an eine Privatperson wird die Provision geteilt (§ 656c, § 656d BGB): Arbeitet der Makler für beide Seiten, zahlen beide gleich viel. Für Mehrfamilienhäuser und Grundstücke gilt das nicht, dort legen Auftraggeber und Makler Höhe und Verteilung vor Beginn der Vermarktung im Maklervertrag fest. Die Höhe selbst steht in keinem Gesetz. Was in Berlin üblich ist und was Ihnen nach der Provision bleibt, rechnet der Ratgeber Maklerprovision in Berlin vor.

Ich habe ein Haus geerbt. Was muss vor dem Verkauf geklärt sein?

Zuerst die Erbfolge: Das Grundbuchamt schreibt erst um, wenn sie mit Erbschein oder notariellem Testament nachgewiesen ist. Erben mehrere, gehört ihnen das Haus gemeinsam, und über den Verkauf entscheiden sie nur zusammen (§ 2040 BGB). Welche Wege es aus der Gemeinschaft gibt, beschreibt der Ratgeber Immobilie in der Erbengemeinschaft. Steuerfragen gehören zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater.

Kann ich mit BBI auch ein Haus im Berliner Umland verkaufen?

Ja. Wir vermitteln in 65 Gemeinden rund um Berlin, deren Grenze bis zu 14 Kilometer an die Landesgrenze heranreicht, von Potsdam bis Bernau bei Berlin. Bewertet wird dort mit denselben Maßstäben wie in Berlin, mit einer Preisspanne und dem Rechenweg dazu. Angeboten wird das Haus Käufern, die bei uns aus Berlin und der Region vorgemerkt sind. Die Gemeinden nach Landkreis zeigt die Seite Berliner Umland.

Lohnt sich ein Gutachten vor dem Hausverkauf?

Für den Verkauf selbst genügt meist eine fundierte Markteinschätzung mit offengelegtem Rechenweg. Ein Verkehrswertgutachten erstatten der Gutachterausschuss auf Antrag, etwa des Eigentümers oder eines Gerichts, oder Sachverständige. Nötig ist es etwa, wenn ein Wert gegenüber einer Behörde nachgewiesen werden muss; wann das gilt, beschreibt der Ratgeber Wertermittlung. Unsere Einschätzungen sind keine Verkehrswertgutachten.

Bereit, den Wert zu erfahren?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Oder rufen Sie direkt an: +49 30 327 734 0.

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