Ratgeber Verkaufen

Das Altlastenkataster in Berlin

Über 11.650 Flächen stehen im Berliner Bodenbelastungskataster. Wie Sie die Auskunft für Ihr Grundstück bekommen und was ein Eintrag beim Verkauf heißt.

Ratgeber Verkaufen9 Min. Lesezeit

Seit 1995 in BerlinIVD-Mitglied seit über 20 Jahren4,6 von 5 bei Google, Stand 28. September 2026

Kostenlos und unverbindlich

Was ist Ihre Immobilie wert?

Drei kurze Fragen, dann Ihr Kontakt.

Schritt 1 von 4

Was möchten Sie bewerten lassen?

Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?

Wann möchten Sie verkaufen?

Wohin dürfen wir die Ersteinschätzung schicken?

Bitte Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Einverständnis angeben.

Vielen Dank

Wir melden uns kurzfristig mit einer Ersteinschätzung.

Keine Weitergabe an Dritte

Kostenlos und unverbindlich Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags

KI-generiert

Gesamtnote und Anzahl der Bewertungen aus unserem Google-Profil, Stand 28.09.2026. Wir prüfen nicht, ob die Verfasser unsere Leistungen tatsächlich genutzt haben, und gewähren keine Gegenleistung für Bewertungen. Hinweise zu Bewertungen

Kurz gesagt. In Berlin heißt das Altlastenkataster Bodenbelastungskataster. Es verzeichnet über 11.650 Flächen und ist nicht öffentlich. Die Auskunft beantragen Eigentümer oder Bevollmächtigte beim Umweltamt des Bezirks; sie kostet 5 bis 500 Euro, die Bearbeitungsfrist beträgt vier Wochen. Ein Eintrag beweist noch keine Belastung; die Senatsverwaltung warnt aber auch davor, Grundstücke ohne Eintrag für unbedenklich zu halten. Wer nach dem 1. März 1999 verkauft hat und eine Altlast kannte oder kennen musste, bleibt zur Sanierung verpflichtet (§ 4 Abs. 6 BBodSchG).

Was im Kataster steht

Unter dem Namen Altlastenkataster führt Berlin heute kein Verzeichnis mehr. Seit 1986 sammelte die Verwaltung zunächst für die westlichen Bezirke Hinweise auf nachgewiesene und vermutete Bodenverunreinigungen, ab 1991 auch für den Ostteil. 2001 wurde daraus das Bodenbelastungskataster. Rechtsgrundlage ist § 6 des Berliner Bodenschutzgesetzes von 2004; gepflegt wird es von den Umweltämtern der Bezirke und der Senatsverwaltung gemeinsam.

Das Gesetz nennt sieben Gruppen von Flächen, darunter Altlasten, altlastverdächtige Flächen, Verdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen (§ 6 Abs. 2 Bln BodSchG). Auch Grundstücke, die untersucht und vom Verdacht befreit wurden, bleiben verzeichnet. Sanierte Flächen ebenso, weil sich Reste nicht ganz ausschließen lassen.

Was eine Altlast ist, regelt das Bundesrecht: stillgelegte Deponien und andere Grundstücke, auf denen Abfälle lagerten (Altablagerungen), sowie Standorte stillgelegter Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde (Altstandorte), jeweils wenn von ihnen Gefahren ausgehen (§ 2 Abs. 5 BBodSchG). Erfasst sind in Berlin aber auch Betriebsflächen aus Produktion, Dienstleistung und Infrastruktur, die heute noch in Betrieb sind, sofern eine Verunreinigung möglich erscheint.

Derzeit sind über 11.650 Flächen erfasst, allein in Tempelhof-Schöneberg mehr als 900. Eine Katasterfläche ist in der Regel nicht kleiner als ein Grundstück. Liste und Karte veröffentlicht das Land nicht, weil die Daten personenbezogen sind.

Die Auskunft beantragen

Die Auskunft gibt das Bezirksamt, nicht das Grundbuchamt. Die Angaben des Landes Berlin im Überblick:

Auskunft aus dem Berliner Bodenbelastungskataster: Stelle, Antrag, Gebühr und Bearbeitungszeit
PunktAngabe des Landes Berlin
ZuständigUmwelt- und Naturschutzamt des Bezirks, in dem das Grundstück liegt
Antragonline über das Service-Portal Berlin, im Ausnahmefall per E-Mail oder Post
AntragstellerEigentümer oder Bevollmächtigte mit Vollmacht des Eigentümers
AngabenAdresse oder Gemarkung, Flur und Flurstück, wenn möglich ein Lageplan
Gebühr5 bis 500 Euro, bei formlosem schriftlichem Antrag möglicherweise mehr
BearbeitungFrist 4 Wochen ab vollständigem Antrag, bei schwierigen Fällen länger
Reichweitenur die angefragte Fläche, nicht die Nachbargrundstücke

Das Amt teilt mit, ob das Grundstück verzeichnet ist, welche Informationen dort stehen und ob ihm weitere Erkenntnisse vorliegen. Die Antwort zeigt den Stand am Tag der Bearbeitung, denn das Kataster wird laufend fortgeschrieben. Ist für die Fläche die Senatsverwaltung zuständig, leitet der Bezirk den Antrag weiter.

An Personen außerhalb der Verwaltung dürfen die Daten nur gehen, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (§ 7 Abs. 6 Bln BodSchG). Für den Online-Antrag verlangt das Land von allen, die nicht Eigentümer sind, eine Vollmacht. Für Kaufinteressenten ist es deshalb meist einfacher, wenn Sie die Auskunft einholen und weitergeben.

Was ein Eintrag bedeutet

Ein Eintrag ist ein Hinweis, kein Befund. Liegen der Behörde Anhaltspunkte vor, ermittelt sie den Sachverhalt (§ 9 Abs. 1 BBodSchG). Fachlich geht das in Stufen: Vorerkundung mit alten Plänen, Luftbildern und Behördenauskünften (§ 18 BBodSchV), dann die orientierende Untersuchung mit Messungen vor Ort, und erst wenn sich der Verdacht erhärtet, die Detailuntersuchung (§§ 12, 13 BBodSchV). Ab einem hinreichenden Verdacht kann die Behörde anordnen, dass Eigentümer und andere Pflichtige die Untersuchungen selbst durchführen lassen (§ 9 Abs. 2 BBodSchG).

Gemessen wird an Prüfwerten. Bleiben die Werte darunter, besteht insoweit kein Verdacht mehr (§ 15 Abs. 2 BBodSchV). Welche Grenze gilt, hängt von der Nutzung ab, die auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig ist (§ 4 Abs. 4 BBodSchG):

Prüfwerte der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Mensch in Milligramm je Kilogramm Trockenmasse, nach Nutzung
Stoff (mg/kg Trockenmasse)KinderspielflächenWohngebietePark- und FreizeitanlagenIndustrie- und Gewerbegrundstücke
Arsen2550125140
Blei2004001.0002.000
Benzo(a)pyren0,5115

Für Blei liegt der Prüfwert auf Gewerbegrundstücken beim 5-Fachen des Werts für Wohngebiete, auf Kinderspielflächen bei der Hälfte. Ein Gewerbegrundstück, das als solches unauffällig ist, kann für Wohnungen also zu stark belastet sein. Benzo(a)pyren vertritt in der Verordnung die typischen PAK-Gemische (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) ehemaliger Kokereien, Gaswerke und Teerlager (Anlage 2 BBodSchV).

Wer für eine Altlast haftet

Zur Sanierung verpflichtet sind der Verursacher und sein Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und wer die tatsächliche Gewalt über das Grundstück hat (§ 4 Abs. 3 BBodSchG). Als Eigentümer sind Sie also auch dann in der Pflicht, wenn ein früherer Betrieb die Belastung verursacht hat.

Der Verkauf beendet diese Pflicht nicht immer. Wer sein Grundstück nach dem 1. März 1999 übertragen hat und die Altlast dabei kannte oder kennen musste, bleibt als früherer Eigentümer zur Sanierung verpflichtet (§ 4 Abs. 6 BBodSchG). Ausgenommen ist, wer schon beim eigenen Erwerb darauf vertraut hat, dass keine Altlast vorhanden ist, und dessen Vertrauen schutzwürdig war.

Berlin verlangt außerdem eine Meldung. Wer nach § 4 BBodSchG sanierungspflichtig sein kann, also auch Eigentümer und frühere Eigentümer, muss Anhaltspunkte für eine Altlast unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen; bei Bauarbeiten gilt das auch für Bauherr und Bauleiter (§ 2 Abs. 1 Bln BodSchG).

Angeordnete Untersuchungen bezahlt, wer sie durchführen muss. Bestätigt sich der Verdacht nicht, werden die Kosten erstattet, sofern der Herangezogene die Verdachtsumstände nicht zu vertreten hat (§ 24 Abs. 1 BBodSchG). Sind mehrere verpflichtet, gleichen sie sich untereinander nach ihrem Anteil an der Verursachung aus, soweit sie nichts anderes vereinbart haben. Dieser Anspruch verjährt in drei Jahren; die Frist beginnt erst, wenn die Maßnahmen beendet sind und der Ausgleichspflichtige bekannt ist. Spätestens 30 Jahre nach Ende der Maßnahmen ist er verjährt (§ 24 Abs. 2 BBodSchG).

Grundbuch und Wert

Über den Boden sagt das Grundbuch fast nichts. Öffentliche Lasten werden nur eingetragen, wenn ein Gesetz das vorsieht (§ 54 GBO). Einen solchen Fall gibt es: Hat die öffentliche Hand eine Sanierung bezahlt und ist der Verkehrswert dadurch mehr als unwesentlich gestiegen, schuldet der Eigentümer einen Wertausgleich, höchstens in Höhe der eingesetzten Mittel (§ 25 Abs. 1 BBodSchG). Der Betrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück; auf Ersuchen der Behörde trägt das Grundbuchamt einen Bodenschutzlastvermerk ein (§ 93b Grundbuchverfügung). Setzt die Behörde den Betrag nicht bis zum Ende des vierten Jahres nach Abschluss der Sanierung fest, erlischt die Pflicht (§ 25 Abs. 3 BBodSchG).

Für die Bewertung zählen Bodenverunreinigungen zu den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen, die mit marktüblichen Zu- oder Abschlägen berücksichtigt werden (§ 8 Abs. 3 ImmoWertV). Der Bodenrichtwert enthält sie nicht: Er gilt für ein fiktives Grundstück ohne Besonderheiten, die nur einzelne Grundstücke betreffen (§ 16 Abs. 1 ImmoWertV). Wie die Verfahren rechnen, zeigt der Ratgeber Wertermittlung.

Sonderfall Ostteil: Freistellung

Nach dem Umweltrahmengesetz von 1990 konnten Eigentümer, Besitzer und Erwerber gewerblich genutzter Grundstücke im Ostteil Berlins und in West-Staaken von der Verantwortung für Altlasten freigestellt werden, die vor dem 1. Juli 1990 entstanden waren. Anträge gingen nur bis zum 30. März 1992, eingegangen sind über 3.900. Eine Beteiligung an den Sanierungskosten hat das Land bislang in 68 Fällen bewilligt, also bei rund 1,7 Prozent der Anträge. Dafür ist Berlin Verpflichtungen von rund 280 Millionen Euro eingegangen.

Wo eine solche Freistellung besteht, entfällt auch der Wertausgleich (§ 25 Abs. 1 BBodSchG). Gibt es für Ihr Grundstück einen Freistellungsbescheid, legen Sie ihn Kaufinteressenten mit den übrigen Unterlagen vor.

Was das für Ihren Verkauf bedeutet

Beantragen Sie die Auskunft, bevor Sie inserieren. Bei vier Wochen Bearbeitungsfrist liegt sie dann vor, wenn Käufer danach fragen, und nicht erst kurz vor dem Notartermin. Mit Ihrer Vollmacht kann auch Ihr Makler den Antrag stellen.

Geben Sie das Ergebnis vollständig weiter, auch wenn es unbequem ist. Ob eine Belastung ein Mangel ist, misst das Gesetz daran, welche Beschaffenheit bei vergleichbaren Grundstücken üblich ist und erwartet werden kann (§ 434 Abs. 3 BGB). Was der Käufer bei Vertragsschluss kennt, kann er später nicht als Mangel geltend machen (§ 442 BGB). Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift dagegen nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde (§ 444 BGB).

Steht das Grundstück im Kataster, gehört die Verteilung des Risikos in den Kaufvertrag. Wie Verkäufer und Käufer Sanierungskosten untereinander ausgleichen, dürfen sie vereinbaren (§ 24 Abs. 2 BBodSchG); den Wortlaut klären Sie mit dem Notariat. Bei Bauland und Gewerbegrundstücken zählt zusätzlich die künftige Nutzung, denn für Wohngebiete gelten etwa bei Blei und Arsen strengere Prüfwerte als für Gewerbe. Bei einer Eigentumswohnung betrifft ein Eintrag das Grundstück der ganzen Gemeinschaft.

Welche Papiere sonst zum Verkauf gehören, zeigt der Ratgeber Unterlagen für den Immobilienverkauf, den Ablauf beim Notar beschreibt Notartermin und Grundbuch.

Rechtlicher Hinweis. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 9. Oktober 2026 wieder und dient der ersten Orientierung. Er ersetzt weder eine Untersuchung durch Sachverständige noch eine Rechtsberatung im Einzelfall. Als Immobilienmakler dürfen und wollen wir keine Rechtsberatung erbringen; unsere Einschätzungen sind keine Verkehrswertgutachten. Fragen zur Haftung im Einzelfall richten Sie bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder das Notariat.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 9. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Altlastenkataster: häufige Fragen.

Stand der Antworten: 9. Oktober 2026

Wie heißt das Altlastenkataster in Berlin?

In Berlin heißt es Bodenbelastungskataster. Es ist Teil des Bodeninformationssystems nach § 6 des Berliner Bodenschutzgesetzes, die Umweltämter der Bezirke und die Senatsverwaltung pflegen es gemeinsam. Derzeit sind über 11.650 Flächen erfasst.

Was kostet eine Auskunft aus dem Bodenbelastungskataster?

Nach den Angaben des Landes Berlin 5 bis 500 Euro; ein formloser Antrag per E-Mail oder Post kann teurer werden als der Online-Antrag. Die Bearbeitungsfrist beträgt vier Wochen ab vollständigem Antrag, planen Sie also mindestens so viel Vorlauf ein.

Kann ein Kaufinteressent die Auskunft selbst beantragen?

Das Gesetz erlaubt die Übermittlung an Private, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (§ 7 Abs. 6 Berliner Bodenschutzgesetz). Für den Antrag über das Service-Portal verlangt das Land aber von allen, die nicht Eigentümer sind, eine Vollmacht des Eigentümers. Einfacher ist es deshalb meist, wenn der Eigentümer die Auskunft selbst beantragt und an Kaufinteressenten weitergibt.

Ist mein Grundstück unbelastet, wenn es nicht im Kataster steht?

Nicht zwingend. Das Kataster gibt nur den Stand der Erkenntnisse wieder. Für Grundstücke ohne Eintrag liegen der Verwaltung keine Informationen vor, unbedenklich sind sie damit nach Auskunft der Senatsverwaltung nicht ohne Weiteres.

Hafte ich nach dem Verkauf weiter für eine Altlast?

Gegenüber der Behörde ja, wenn Sie nach dem 1. März 1999 verkauft haben und die Belastung kannten oder kennen mussten (§ 4 Abs. 6 BBodSchG). Gegenüber dem Käufer hilft ein Haftungsausschluss nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschwiegen haben (§ 444 BGB). Was der Käufer bei Vertragsschluss kennt, kann er dagegen später nicht als Mangel geltend machen (§ 442 BGB).

Steht eine Altlast im Grundbuch?

Die Altlast selbst nicht. Öffentliche Lasten werden nur eingetragen, wenn ein Gesetz es vorsieht (§ 54 GBO). Einen solchen Fall gibt es: Hat eine Sanierung mit öffentlichen Mitteln den Verkehrswert erhöht, weist ein Bodenschutzlastvermerk auf den geschuldeten Wertausgleich hin (§ 25 BBodSchG, § 93b Grundbuchverfügung).

Sie verkaufen ein Haus oder ein Grundstück?

Wir sagen Ihnen, welche Auskünfte für Ihr Objekt fehlen, und legen den Marktwert offen.

Bewertung starten Newsletter abonnieren