Für Hausverwaltungen in Berlin

Ihre Eigentümer verkaufen und vermieten schnell. Ihre Verwaltung verdient mit.

BBI Immobilien übernimmt für Hausverwaltungen den Verkauf und die Vermietung, von der einzelnen Wohnung bis zum ganzen Bestand. Sie geben uns den Kontakt, wir erledigen den Rest. Ihre Verwaltung wird an jedem Abschluss beteiligt, festgehalten in einer Kooperationsvereinbarung.

Beteiligung per Kooperationsvereinbarung Rückmeldung binnen 24 Stunden an Werktagen Keine Kosten, keine Abnahmepflicht

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In einer Minute zur Kooperation

Ein paar Klicks, dann melden wir uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Schritt 1 von 5

Worum geht es? Mehrfachauswahl

Um welche Immobilien geht es? Mehrfachauswahl

Wie viele Einheiten verwalten Sie?

Wann steht etwas an?

Wie erreichen wir Sie?

Danke, Ihre Anfrage ist da.

Wir melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen, um über eine Kooperation zu sprechen.

Gesamtnote und Anzahl der Bewertungen aus unserem Google-Profil, Stand 28.09.2026. Wir prüfen nicht, ob die Verfasser unsere Leistungen tatsächlich genutzt haben, und gewähren keine Gegenleistung für Bewertungen. Hinweise zu Bewertungen

Beteiligungfür Ihre Verwaltung an jedem Abschluss über Ihre Empfehlung
24 Stundenbis zur Rückmeldung an Werktagen
1995Marke am Berliner Markt
IVDMitglied seit über 20 Jahren

Ihre Beteiligung

Ihre Empfehlung ist Geld wert. Das halten wir schriftlich fest.

Jede Verwaltung arbeitet anders. Manche geben uns im Jahr einen Fall, andere einen ganzen Bestand. Deshalb gibt es bei uns keinen Einheitssatz: Wie hoch Ihre Beteiligung ausfällt, richtet sich nach Anzahl, Häufigkeit und Aufwand Ihrer Empfehlungen.

Wir legen das gemeinsam in einer Kooperationsvereinbarung fest, bevor der erste Fall läuft. Wir werden uns sicher einig. Und Ihre Eigentümer verkaufen oder vermieten schnell, weil wir vorgemerkte Käufer und Mieter zuerst ansprechen.

  • Beteiligung an jedem Abschluss, der über Ihre Empfehlung zustande kommt.
  • Höhe nach Anzahl, Häufigkeit und Aufwand, einzeln vereinbart.
  • Festgehalten in einer Kooperationsvereinbarung in Textform.
  • Für den Eigentümer wird der Verkauf dadurch nicht teurer.

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Was wir übernehmen

Drei Wege, eine Ansprechstelle.

01

Verkauf

Ein Eigentümer aus Ihrer Verwaltung will eine Wohnung, ein Haus oder ein Gewerbeobjekt verkaufen. Wir bewerten, vermarkten, führen die Besichtigungen und prüfen die Käufer bis zum Notartermin. Bei Abschluss erhält Ihre Verwaltung die vereinbarte Beteiligung.

02

Vermietung

Wir vermarkten die freie Fläche, führen die Besichtigungen, prüfen die Interessenten und bereiten den Mietvertrag vor. Auch bei der Vermietung wird Ihre Verwaltung beteiligt. Ihre Eigentümer haben kürzeren Leerstand, Sie haben weniger Arbeit. So vermieten wir

03

Mehrere Einheiten

Mehrere Einheiten eines Hauses oder eines Bestands sollen verkauft werden? Wir stimmen mit Ihnen und dem Eigentümer einen Vertriebsplan ab: Preisstrategie, gemeinsame Vermarktung, Terminfolge.

So läuft es

Von der Anfrage bis zum Abschluss in vier Schritten.

01

Anfrage senden

Ein paar Klicks oben auf dieser Seite: Anliegen, Immobilien, Ihre Kontaktdaten. Das dauert eine Minute.

02

Kooperation vereinbaren

Binnen 24 Stunden an Werktagen melden wir uns. Wir besprechen Ihre Bestände und halten Zusammenarbeit und Beteiligung in einer Kooperationsvereinbarung fest.

03

Kontakt weitergeben

Sie sagen dem Eigentümer, dass Sie uns empfehlen, und geben uns mit seiner Zustimmung den Kontakt. Ab da arbeiten wir mit ihm direkt.

04

Abschluss und Beteiligung

Ist der Vertrag geschlossen und unsere Provision eingegangen, überweisen wir Ihrer Verwaltung die vereinbarte Beteiligung.

Klare Spielregeln

Wann die Beteiligung entsteht, und wann nicht.

Die Beteiligung entsteht, wenn

  • der Vertrag über BBI geschlossen ist, beim Verkauf also beim Notar beurkundet,
  • unsere Provision bei uns eingegangen ist,
  • der Eigentümer vor Ihrer Empfehlung von der Beteiligung wusste,
  • wir den Wunsch vorher nicht kannten. Wir zahlen an Ihr Unternehmen, nicht an einzelne Mitarbeiter.

Keine Beteiligung entsteht, wenn

  • der Eigentümer nicht angesprochen werden möchte oder uns nicht beauftragt,
  • die Immobilie ohne BBI verkauft oder vermietet wird.

Unterlagen weiterreichen, Besichtigungen führen, über den Preis sprechen und mit Interessenten verhandeln übernimmt BBI. So übt Ihre Verwaltung keine eigene Vermittlungstätigkeit aus.

Sie wollen Ihre Verwaltung in absehbarer Zeit abgeben und haben noch keinen Nachfolger? Lesen Sie weiter bei Unternehmensnachfolge.

Häufige Fragen

Kooperation mit BBI: häufige Fragen von Verwaltungen.

Stand der Antworten: 17. Oktober 2026

Wie funktioniert die Kooperation mit BBI?

Sie senden uns über den Funnel auf dieser Seite Ihr Anliegen und Ihre Kontaktdaten. Binnen 24 Stunden an Werktagen melden wir uns, um über eine Kooperation zu sprechen. Wenn ein Eigentümer aus Ihrer Verwaltung verkaufen oder vermieten möchte, geben Sie uns mit seiner Zustimmung den Kontakt. Bewertung, Vermarktung, Besichtigungen, Prüfung der Interessenten und Abschluss übernehmen wir.

Verdient eine Hausverwaltung an der Kooperation?

Ja. Ihre Verwaltung wird an jedem Abschluss beteiligt, der über Ihre Empfehlung zustande kommt. Die Beteiligung halten wir in einer Kooperationsvereinbarung fest. Ihre Höhe richtet sich nach Anzahl, Häufigkeit und Aufwand der Empfehlungen, deshalb vereinbaren wir sie mit jeder Verwaltung einzeln. Wir werden uns sicher einig. Für den Eigentümer wird der Verkauf dadurch nicht teurer.

Gibt es die Beteiligung auch bei der Vermietung?

Ja. Kommt über Ihre Empfehlung ein Mietvertrag für eine Wohnung oder eine Gewerbefläche zustande, wird Ihre Verwaltung ebenfalls beteiligt. Die Einzelheiten regelt die Kooperationsvereinbarung. Ihre Eigentümer haben weniger Leerstand, Sie haben weniger Arbeit: Vermarktung, Besichtigungen, Prüfung der Interessenten und Vertragsvorbereitung liegen bei uns.

Muss der Eigentümer von der Beteiligung wissen?

Ja. Wir bitten Sie, dem Eigentümer vor Ihrer Empfehlung zu sagen, dass Ihre Verwaltung im Erfolgsfall beteiligt wird und dass seine Provision dadurch nicht steigt. Wir nennen das im Erstgespräch mit dem Eigentümer ebenfalls. So bleibt Ihre Empfehlung nachvollziehbar, und es entsteht kein Interessenkonflikt.

Was macht die Verwaltung, was macht BBI?

Sie weisen den Eigentümer auf uns hin und geben uns mit seiner Zustimmung seinen Kontakt. Das ist alles. Unterlagen weiterreichen, Besichtigungen führen, über den Preis sprechen oder mit Interessenten verhandeln gehört nicht zu Ihren Aufgaben. Das übernimmt BBI, damit Ihre Verwaltung keine eigene Vermittlungstätigkeit ausübt.

Welche Immobilien übernimmt BBI?

Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeflächen und Grundstücke in Berlin und im Umland. Einzelne Objekte ebenso wie mehrere Einheiten eines Hauses oder eines Bestands. Für Projekte entwickeln wir mit Ihnen und dem Eigentümer einen Vertriebsplan mit Preisstrategie, gemeinsamer Vermarktung und Terminfolge.

Welche Kosten und Pflichten entstehen für die Hausverwaltung?

Keine. Die Anfrage ist unverbindlich, Sie zahlen nichts und gehen keine Abnahmepflicht ein. Ob Sie einem Eigentümer unsere Kontaktdaten geben oder uns seinen Kontakt direkt nennen, entscheiden Sie von Fall zu Fall. Die Zusammenarbeit und Ihre Beteiligung halten wir in einer Kooperationsvereinbarung in Textform fest.

Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?

Binnen 24 Stunden an Werktagen, telefonisch oder per E-Mail. Eilige Fälle erreichen Sie unter 030 327 734 0 oder über immobilien@bbi-immobilien.de.

Ihre Eigentümer wollen verkaufen oder vermieten?

Ein paar Klicks genügen. Wir melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

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